§ 100 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Die Aufsichtsbehörde regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Anstalt in einem Vollstreckungsplan. Im Rahmen von Vollzugsgemeinschaften kann der…
§ 106 Abs. 1 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Die Aufsichtsbehörde regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Anstalten in einem Vollstreckungsplan.
§ 107 Abs. 1 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Die Aufsichtsbehörde regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Anstalt in einem Vollstreckungsplan.
§ 102 Abs. 1 SLStVollzGGesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Saarland (Saarländisches Strafvollzugsgesetz - SLStVollzG) Vom 24. April 2013*
Die Aufsichtsbehörde regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Anstalten in einem Vollstreckungsplan.
§ 61 Abs. 1 SächsJArrestVollzGSächsisches Jugendarrestvollzugsgesetz
Die Aufsichtsbehörde regelt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Einrichtung in einem Vollstreckungsplan.