§ 26 Abs. 1 SächsVerfGHGVerfahren, Entscheidung
Die §§ 22 bis 24 gelten entsprechend.
§ 44 Abs. 3 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Antrag muß innerhalb von sechs Monaten, nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist, gestellt werden.
§ 21 SächsVerfGHGZulässigkeit des Antrags
Der Antrag der Staatsregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Landtages gemäß Artikel 81 Absatz 1 Nummer 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist…
§ 47 Abs. 2 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
Den Antrag kann jede natürliche oder juristische Person, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein…
§ 217 Abs. 2 BauGBBaugesetzbuch
Der Antrag ist binnen eines Monats seit der Zustellung des Verwaltungsakts bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Ist die ortsübliche…