§ 14 Abs. 3 SächsVermKatGDVODurchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
Die Freigrenze bezieht sich auf die äußere Flurstücksgrenze der neuerbauten oder veränderten Anlage.
§ 5 Abs. 1 SächsVermKoVOSächsische Vermessungskostenverordnung
Eine umfangreiche Katastervermessung und Abmarkung im Sinne von § 24 Absatz 3 Satz 2 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes liegt vor, wenn
§ 15 Abs. 1 SächsVermKatGDVODurchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
Bei einer Katastervermessung zum Zweck der Bildung von Flurstücken sind alle Flurstücksgrenzen wiederherzustellen oder nach § 16 Absatz 4 des Sächsischen…
Art. 7 Abs. 2 Satz 3 Nr. 8 Buchst. a SächsAufbauGSächsisches Aufbaubeschleunigungsgesetz
Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Bei Katastervermessungen sind die Grenzen der betroffenen Flurstücke im erforderlichen Umfang zu überprüfen…
§ 2 Abs. 5 SächsVermKatGZuständigkeiten
Die Flurbereinigungsbehörden nach § 1 Absatz 4 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem…