§ 37a Abs. 3 NRW-27058Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Die Absicht, Vermessungsarbeiten auszuführen, soll dem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten vorher mitgeteilt werden, soweit dies mit Rücksicht auf…
§ 6 Nr. 8 SN-15186Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hartensteiner Wald“
Vermessungsarbeiten nach dem Sächsischen Vermessungsgesetz mit der Maßgabe, dass diese der unteren Naturschutzbehörde zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen sind;