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Das Gesetz zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Chemnitz–Erzgebirge (Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 582) wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 64 wie folgt gefasst: „§ 64 (aufgehoben)“.
§ 64 wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.