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Das Gesetz zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien (Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 553) wird wie folgt geändert:
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 45 wie folgt gefasst: „§ 45 (aufgehoben)“.
§ 45 wird aufgehoben.
§ 122 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345) wird aufgehoben.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 45 wie folgt gefasst: „§ 45 (aufgehoben)“.
§ 45 wird aufgehoben.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 44 wie folgt gefasst: „§ 44 (aufgehoben)“.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 64 wie folgt gefasst: „§ 64 (aufgehoben)“.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.