Art. 42 SächsStOGSächsisches Standortegesetz
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und…
Art. 1 Nr. 1 Buchst. f SN-18134Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6 und die Wörter „in den Absätzen 3 und 4“ werden durch die Wörter „in Absatz 1“ ersetzt, sowie die Angabe „TierNebG“ durch…
Art. 10 Nr. 1 Buchst. a SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
Art. 2 Abs. 2 SN-18134Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
§ 1 Nummer 1 Buchstabe e der Zuständigkeitsverordnung Tierische Nebenprodukte vom 3. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 961) wird wie folgt gefasst: „e) Genehmigung…
§ 1 Abs. 1 SächsAGTierNebGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
Zuständige Landesbehörden im Sinne von § 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82), das zuletzt durch Artikel 1 des…