§ 5 Abs. 2 4. RBGGesetz Nr. 1327 Viertes Rechtsbereinigungsgesetz (4. RBG) Vom 26. Januar 1994
Rechtsverordnungen oder sonstige Rechtsvorschriften, für deren Erlass, Änderung oder Aufhebung keine Ermächtigung mehr besteht, können von der Stelle, die für…
§ 8 4. RBGGesetz Nr. 1327 Viertes Rechtsbereinigungsgesetz (4. RBG) Vom 26. Januar 1994
Das Ministerium der Justiz kann durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit den Ministerien, deren Geschäftsbereich betroffen ist, solche Rechtsverordnungen oder…
§ 5 Abs. 6 LOG NRWGesetz über die Organisation der Landesverwaltung - Landesorganisationsgesetz
Das Innenministerium kann durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit den Ministerien, deren Geschäftsbereich berührt wird, Rechtsverordnungen aufheben, soweit…
§ 6 Abs. 2 SächsRBGSächsisches Rechtsbereinigungsgesetz
Entfällt durch die Aufhebung nach § 2 die Ermächtigungsgrundlage für fortgeltende Vorschriften, sind die nunmehr sachlich zuständigen Stellen gleichwohl befugt,…
§ 75 Abs. 5a LFGBLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Soweit durch Änderungen dieses Gesetzes oder durch Änderung von aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen Ermächtigungen zum Erlass von…