Gesetze
Gesetz wird geladen …
Eine Landesliste kann nur von einer Partei eingereicht werden. Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien und die Aufstellung gemeinsamer Wahlvorschläge ist nicht zulässig. Die Landesliste muss von dem Vorstand des Landesverbandes oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, die im Wahlgebiet liegen, eigenhändig unterzeichnet sein. Landeslisten von Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind (§ 18 Absatz 2 Satz 2) müssen außerdem von mindestens 1 000 Wahlberechtigten des Wahlgebietes eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung der Unterstützungsunterschrift nachzuweisen.
Landeslisten müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten.
Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.
Eine Listenbewerberin oder ein Listenbewerber kann nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden. Hierzu bedarf es ihrer oder seiner schriftlichen Zustimmung; diese ist unwiderruflich.
§ 21 Absatz 1 und 3 bis 5 sowie die §§ 22 bis 25 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die Versicherung an Eides statt nach § 21 Absatz 5 Satz 2 auch darauf zu erstrecken hat, dass die Festlegung der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber in der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt ist.
Ein Bewerber kann nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden. Als Bewerber einer Landesliste kann nur vorgeschlagen werden, wer…
Der Landeswahlausschuss stellt die zugelassenen Landeslisten mit den in § 35 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Angaben und mit der maßgebenden Bewerberreihenfolge…
Die Landesliste ist von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter,…
die für die Wahl nach Landeslisten zugelassenen Landeslisten unter Angabe des Namens der Partei und der Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, sowie…
Die Landesliste muss die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge enthalten. Ein Bewerber, der in einem Kreiswahlvorschlag benannt ist, kann nur in der Landesliste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.