§ 38 BWahlGBundeswahlgesetz
Der für die Briefwahl eingesetzte Wahlvorstand stellt fest, wieviel durch Briefwahl abgegebene Stimmen auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten…
§ 31 Abs. 1 NRW-26519Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993
Der für die Briefwahl eingesetzte Briefwahlvorstand stellt fest, wie viele durch Briefwahl abgegebene Stimmen auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und die…
§ 48 Abs. 6 SächsKomWOSächsische Kommunalwahlordnung
Im Übrigen gelten für die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes die für den Wahlvorstand geltenden Bestimmungen sowie die §§ 42 und 43 entsprechend.
§ 27 Abs. 3 NRW-27904Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalwahlgesetzes (Kommunalwahlgesetz)
Die Feststellung des Briefwahlergebnisses im Wahlbezirk obliegt dem Wahlvorstand eines vom Bürgermeister bestimmten Stimmbezirks; bei Bedarf können im…
§ 61 Abs. 9 LWO SNLandeswahlordnung
Das Wahlergebnis der Briefwahl wird von der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter in die Schnellmeldung nach § 57 Absatz 3 und in die Zusammenstellung des…