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Kahlhiebe sind flächenhafte Nutzungen ab einer Größe von 1,5 Hektar Fläche. Einzelstammentnahmen, welche den Holzvorrat eines Bestandes auf weniger als 40 Prozent des Vorrates der jeweils verwendeten Ertragstafel herabsetzen, gelten ebenfalls als Kahlhieb, sofern sie auf einer Fläche von mehr als 1,5 Hektar erfolgen.
Kahlhiebe mit einer Fläche von mehr als zwei Hektar bedürfen der Genehmigung der Forstbehörde. Angrenzende Kahlflächen und noch nicht gesicherte Verjüngungen sind bei der Berechnung der Flächengröße anzurechnen. Die Genehmigung erlischt nach drei Jahren.
Über die Genehmigung hat die Forstbehörde unverzüglich zu entscheiden.
Ein Kahlhieb nach Absatz 3 bedarf keiner Genehmigung,
wenn er in einem von der obere Forstbehörde geprüften Betriebsplan oder -gutachten vorgesehen ist,
auf Flächen, für die eine ständige oder befristete Umwandlung entsprechend § 8 genehmigt oder sonst zulässig ist,
auf Flächen, die nach vorheriger Feststellung der Forstbehörde durch Naturereignisse oder anthropogene Einflüsse zerstört sind.
Sonstige Vorschriften über die Beschränkung von Nutzungen bleiben unberührt.
Kahlhiebe im Sinne von § 19 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 48 des…
für die dem Schutzzweck entsprechende umweltgerechte Waldbewirtschaftung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang, mit der Maßgabe, dass die Vornahme von…
Kahlhiebe im Sinne von § 19 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137) in der jeweils geltenden Fassung,…
Kahlhiebe im Sinne des § 19 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137) sind verboten;
Kahlhiebe sind mit Ausnahme der Absätze 5, 6 und 7 verboten. Das Verbot gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 erfüllt sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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