§ 50 Abs. 1 Nr. 2 SächsWaldGForstschutz
rechtswidrige Handlungen Dritter zu verfolgen, die einen Bußgeldtatbestand im Sinne des § 52 oder § 54 Abs. 2 oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes…
§ 50 Abs. 3 LWaldGGesetz Nr. 1069 - Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG) Vom 26. Oktober 1977
Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nummer 2, 3 und 7 können mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro, alle übrigen Ordnungswidrigkeiten können mit einer…
§ 5 OWiZuVO SNOrdnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung
Der Staatsbetrieb Sachsenforst ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach
§ 4 FoVGDV SL 2004Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes Vom 23. November 2004
Gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe a und Absatz 3 des Forstvermehrungsgutgesetzes kann mit Geldbuße belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
§ 23 Abs. 1 Nr. 11 FStrGBundesfernstraßengesetz
entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 Schutzwaldungen nicht erhält oder nicht ordnungsgemäß unterhält,