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Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat die Aufgabe, zur Durchführung von Monitoringaufgaben und zur Vorbereitung von Managementmaßnahmen wie der Entnahme nach dem Kapitel 2 ein landesweites Programm der Besenderung von Wölfen aufzulegen. Das zur Besenderung erforderliche Fangen und Betäuben von Wölfen in schonender Weise durch sachkundige Personen ist als Ausnahme von § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 des Bundesnaturschutzgesetzes zugelassen. Die in Nummer 4 der Anlage aufgeführten Techniken sind als schonend anzusehen.
Sofern der Freistaat Sachsen im Wege der Kooperation mit dem Bund, anderen Bundesländern oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Wolfsmanagement…
Eine Besenderung einzelner Wölfe oder eines ganzen Rudels zu wissenschaftlichen Zwecken durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz ist…
Zum Fangen geeignete Techniken Zum Fangen geeignete Techniken sind aa) gepolsterte Fußfallen und Fußschlingen, für die im Sinne des Artikel 1 des Übereinkommens…
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat die Aufgabe im Interesse des Monitorings und der Vorbereitung von Managementmaßnahmen auf Grund dieser…
Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat die Aufgabe, zur Erfüllung von Berichtspflichten und zur Vorbereitung und Bewertung anderer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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