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In anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften muss für jeweils vier Bewohnerinnen und Bewohner mindestens eine Dusche, eine Toilette und ein Waschtisch vorhanden sein. Es muss mindestens ein Sanitärraum barrierefrei nutzbar und mit einer Badewanne oder einer Dusche, einer Toilette und einem Waschtisch ausgestattet sein.
§ 9 Absatz 2 Satz 4 bis 8 gilt entsprechend.
in den Wohngemeinschaften sind alle Wohnräume und Sanitärräume, welche von pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden, mit einer Rufanlage…
In den anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind grundsätzlich Einzelzimmer für die Bewohnerinnen und Bewohner vorzusehen. Auf ihren…
Sanitärräume für Bewohnerinnen und Bewohner sowie
Der Leistungsanbieter hat die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 3 und darüber hinaus insbesondere zu gewährleisten, dass
Für jeweils bis zu vier Bewohner müssen in unmittelbarer Nähe des Wohnschlafraumes ein Waschtisch mit Kalt- und Warmwasseranschluß und für jeweils bis zu acht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.