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Für Tätigkeiten, deren Ausübung eine besondere pflegerische Fachkunde erfordert, dürfen nur Personen eingesetzt werden, welche Fachkräfte gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sind. Solche Tätigkeiten sind insbesondere
die Beratung der Bewohnerinnen und Bewohner, ihrer Vertretung und Angehöriger über fachlich begründete Maßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung sowie die Mitwirkung bei Entscheidungen über deren Anwendung,
die Kommunikation mit den Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf die Steuerung des Pflegeprozesses,
die Einarbeitung, Anleitung und Überwachung der pflegerischen Tätigkeiten von Beschäftigten, die nicht Pflegefachkräfte sind,
die Betreuung und Anleitung von Schülerinnen und Schülern,
der Wechsel und die Pflege der Trachealkanüle sowie das Absaugen der oberen Luftwege und Bronchialtoilette,
die Bedienung und die Überwachung von Beatmungsgeräten sowie die Überwachung der Beatmung,
das Legen und Wechseln von Ernährungssonden,
die Pflege von Drainagen,
die Pflege von Colo- und Ileostoma bei nichtintakter Umgebung,
die Katheterisierung der Harnblase,
die Spülung der Harnblase,
das Schmerzmanagement,
die Portversorgung sowie
die Versorgung und Wundheilungskontrolle bei infizierten und chronischen Wunden einschließlich Dekubitusbehandlung.
§ 4 des Pflegeberufegesetzes bleibt hiervon unberührt.
betreuende, assistierende und pflegerische Tätigkeiten unter angemessener Beteiligung von Fachkräften, mindestens unter Beteiligung einer Fachkraft ausgeführt…
Als verantwortliche Pflegefachkraft dürfen nur fachlich geeignete Personen beschäftigt werden, die die Anforderungen nach § 71 Absatz 3 des Elften Buches…
Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter deren angemessener Beteiligung wahrgenommen werden. Die Leistungsanbieterin oder der…
Für die Überprüfung der Erforderlichkeit, Eignung und Angemessenheit sowie die Überwachung der Anwendung freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender…
Der Träger darf als Pflegehilfskräfte oder Pflegeassistenzkräfte im Sinne des § 113c Absatz 1 Nummer 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nur Personen mit einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.