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Die Datei führende Stelle ist zur Erfassung überwachungsbedürftiger Anlagen in einer Anlagendatei befugt, die es der zuständigen Aufsichtsbehörde ermöglicht, die Durchführung der zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung überwachungsbedürftiger Anlagen vorgeschriebenen Prüfungen zu überwachen.
Datei führende Stelle ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg.
Die Länder richten zur Erfassung der überwachungsbedürftigen Anlagen, die ihrer Aufsicht unterliegen, eine Datei führenden Stelle (Anlagenkataster) ein.
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ist zuständig für die Führung des sicheren elektronischen Verzeichnisses im Sinne von § 6 Absatz 1 Nummer 3 und…
Die Datei führende Stelle ist zur Erfassung überwachungsbedürftiger Anlagen in einer Anlagendatei befugt.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Datei führende Stelle ist zur Erfassung überwachungsbedürftiger Anlagen in einer Anlagendatei befugt, die es der…
Nach Prüfungen gemäß §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), in der jeweils geltenden Fassung, übermittelt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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