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Der Fonds erhält Zuführungen nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans.
Mittel, die der Bund den Ländern über ein Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen gewährt, fließen dem Fonds direkt zu.
Das Fondsvermögen verbleibt unverzinst im Liquiditätsmanagement des Freistaates Sachsen. Die Aufnahme von Krediten durch den Fonds ist ausgeschlossen.
Die Mittel werden direkt aus dem Fonds an die Empfänger ausgereicht. Der Fonds kann im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden ungebundenen Fondsvermögens und der ihm von anderer Seite rechtsverbindlich zugesagten Mittel Verpflichtungen zur Tätigung von Ausgaben eingehen. Die erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen gelten in dieser Höhe als ausgebracht. Rückzahlungen von den Empfängern fließen den jeweiligen Ausgabetiteln des Fonds zu.
Die Mittel für Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 werden direkt aus dem Fonds an die Empfänger ausgereicht.
Das Fondsvermögen verbleibt unverzinst im Liquiditätsmanagement des Freistaates Sachsen. Zur Sicherung der Liquidität kann der Freistaat Sachsen dem Fonds…
Die Mittel werden direkt aus dem Fonds an die Empfänger ausgereicht.
Die Mittel werden direkt aus dem Fonds an die Empfänger ausgereicht.
Der Fonds erhält folgende Zuführungen aus dem Staatshaushalt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.