Gesetz Nr. 951 - Saarländisches Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (SAG GVG) Vom 4. Oktober 1972
Die Gerichte sind verpflichtet, auf Verlangen des Ministeriums der Justiz über Angelegenheiten der Gesetzgebung oder der Justizverwaltung Gutachten abzugeben.
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