Gesetze
Gesetz wird geladen …
Richter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle tragen in Strafsachen während der Hauptverhandlung und im Erkenntnisverfahren nach der Zivilprozessordnung während der mündlichen Verhandlung eine von dem Ministerium der Justiz zu bestimmende Amtstracht [10]. Sechster Abschnitt Schlussbestimmung