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Der sachverständige Prüfer (Prüfer) muss unabhängig sein von Die für die Durchführung einer abschließenden Bewertung erforderliche Unabhängigkeit des Prüfers wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass der Prüfer bereits an der vorläufigen Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Instituts oder des gruppenangehörigen Unternehmens durch die Abwicklungsbehörde beteiligt war.
staatlichen Stellen einschließlich der Abwicklungsbehörde,
dem Institut oder gruppenangehörigen Unternehmen und
dem übernehmenden Rechtsträger, soweit vorhanden.
Der Prüfer wird von der Abwicklungsbehörde bestellt. Er erhält eine angemessene Vergütung, deren Höhe von der Abwicklungsbehörde festgesetzt wird, und bekommt seine notwendigen Auslagen ersetzt. Die Anforderungen an die Unabhängigkeit des Prüfers bestimmen sich nach den Artikeln 37 bis 41 der Verordnung (EU) 2016/1075.
Die Abwicklungsbehörde kann zum Zweck der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit, auch ohne besonderen Anlass, bei den in § 1 Absatz 1 genannten Unternehmen und…
die Abwicklungsbehörde nach Konsultation der zuständigen Behörde, sofern die Abwicklungsbehörde über die für eine solche Feststellung notwendigen Instrumente…
Der Prüfer wird von der Abwicklungsbehörde bestellt. Er erhält eine angemessene Vergütung, deren Höhe von der Abwicklungsbehörde festgesetzt wird, und seine…
stellt die Abwicklungsbehörde sicher, dass nach Maßgabe der §§ 69 bis 75 eine angemessene und vorsichtige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des…
Wenn die Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Abwicklungsbehörde
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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