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Bei Neubauten nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 haben Photovoltaikanlagen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche eines Gebäudes zu bedecken.
Bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut eines Gebäudes nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 haben Photovoltaikanlagen mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche zu bedecken. Alternativ zu der prozentualen Mindestgröße genügt es für nachstehend aufgeführte Gebäude, wenn die installierte Leistung folgende Werte mindestens erreicht:
3 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten,
4 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit mindestens drei und maximal fünf Wohneinheiten oder
8 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit mindestens sechs und maximal zehn Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden.
Die Pflicht nach § 1 Absatz 2 wird auf diejenige installierte Leistung einer Photovoltaikanlage begrenzt, für die die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Zahlungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, gegeben sind, ohne an Ausschreibungen zur wettbewerblichen Ermittlung des Zahlungsanspruches nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz teilnehmen zu müssen.
Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m²,
die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten…
Die Mindestfläche der Photovoltaikanlage beträgt 30 Prozent der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche.
bei Gebäuden mit Baubeginn vor dem 1. Januar 2024, bei denen mit einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut nach den Zeitpunkten des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer…
1Bei der Errichtung oder der grundlegenden Dachsanierung eines gewerblich genutzten Gebäudes mit einer Bruttodachfläche von mehr als 100 m2 hat die Bauherrin…
Bei Gebäuden mit einer Dachfläche von mindestens 50 m2, die weder § 12a noch § 12b unterfallen, hat die Bauherrin oder der Bauherr bei der Errichtung die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.