§ 14 Abs. 2 AWGAußenwirtschaftsgesetz
Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 19 BEHGGesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Entscheidungen nach § 6 Absatz 2 Satz 3, § 20 Satz 1 oder § 21 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 28 SächsVersGSächsisches Versammlungsgesetz
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verfügungen nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.
§ 17 TEHGGesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen oder Entscheidungen nach § 45 Satz 1 oder § 47 Absatz 1 bis 3 oder Maßnahmen zur Durchsetzung…
§ 27 Abs. 2 ASGGesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung
Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.