§ 25 Abs. 1 SiÜpG SL 2021Gesetz Nr. 2035 Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz Vom 7. Juli 2021
Zuständige Stelle für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr,…
§ 3 Abs. 1 SächsSÜGSächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Sofern sich aus den folgenden Absätzen und § 26 nichts anderes ergibt, ist zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung
§ 3 Abs. 2 SÜGGesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist das Bundesamt für Verfassungsschutz nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 des…
§ 4 IngGGesetz Nr. 1699 zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)[1]. Vom 17. Dezember 2009
Zuständige Behörde im Sinne der §§ 2 und 3 dieses Gesetzes ist das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, sofern nicht die Landesregierung durch…
§ 13 Abs. 2 NRW-26788Ordnungsbehördliche Verordnung über Fernleitungen zum Befördern von Sauerstoff - Sauerstoff-Fernleitungsverordnung-
Im übrigen ist das Staatliche Amt für Arbeitsschutz zuständig für die Durchführung dieser Verordnung.