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Die Stadt Büren und die Gemeinden Ahden, Barkhausen, Brenken, Eickhoff, Harth, Hegensdorf, Siddinghausen, Steinhausen, Weiberg, Weine und Wewelsburg werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Büren und führt die Bezeichnung ,,Stadt".
Das Amt Büren-Land wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Büren.
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: ,,Rechtsnachfolgerin ist die neue Stadt Büren."
Die Kreise Büren und Paderborn werden aufgelöst. Rechtsnachfolger ist der neue Kreis Paderborn.
Das Amt Warburg-Land wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Warburg.
Die Stadt Paderborn und die Gemeinden Benhausen, Dahl, Elsen, Neuenbeken - mit Ausnahme der in § 27 Abs. 2 genannten Gebietsteile -, Sande und Schloß Neuhaus…
Die Stadt Ibbenbüren und die Gemeinde Ibbenbüren-Land - mit Ausnahme der in § 27 Nr. 1 und § 28 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde…
Die Gemeinden Büren, Estern, Gescher, Harwick, Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting (Amt Gescher) werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.