Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Stadt Bad Berleburg und die Gemeinden Alerthausen, Arfeld, Aue, Beddelhausen, Berghausen (Amt Berleburg), Diedenshausen, Dotzlar, Elsoff, Girkhausen - mit Ausnahme der in § 15 Abs. 2 Nr. 2 genannten Gebietsteile -, Hemschlar, Raumland, Richstein, Rinthe, Sassenhausen, Schüllar, Schwarzenau, Stünzel - mit Ausnahme der in § 20 Abs. 2 Nr. 1 genannten Gebietsteile -, Weidenhausen, Wemlighausen, Wingeshausen und Wunderthausen werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Berleburg und führt die Bezeichnungen ,,Stadt" und ,,Bad".
In die Stadt Berleburg werden aus der Gemeinde Langewiese folgende Flurstücke eingegliedert: Gemarkung Langewiese Flur 7 Nr. 105, 106, 110 und 111.
Das Amt Berleburg wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Bad Berleburg.
der Ausgliederung der Gemeinden Langewiese und Mollseifen und von Gebietsteilen der Gemeinden Bödefeld-Land, Girkhausen und Oberkirchen aus den Ämtern…
die Gemeinden Bad Berleburg, Erndtebrück und Laasphe dem Amtsgericht Bad Berleburg,
Die Gemeinden Bad Berleburg, Burbach, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Laasphe, Netphen, Neunkirchen, Siegen und Wilnsdorf werden zu einem neuen…
Die Stadt Lübbecke - mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 genannten Flurstücke - und die Gemeinden Blasheim - mit Ausnahme der in § 9 Abs. 2 und § 10…
Die Ämter Dringenberg-Gehrden und Peckelsheim werden aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Willebadessen.
Die Stadt Büren und die Gemeinden Ahden, Barkhausen, Brenken, Eickhoff, Harth, Hegensdorf, Siddinghausen, Steinhausen, Weiberg, Weine und Wewelsburg werden zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.