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In die Stadt Brakel werden die Stadt Gehrden und die Gemeinden Auenhausen, Frohnhausen, Hampenhausen und Siddessen eingegliedert.
In die Stadt Würselen - mit Ausnahme der in § 1 genannten Flurstücke - werden die Gemeinden Bardenberg - mit Ausnahme der in den §§ 2 und 4 genannten Flurstücke…
In die kreisfreie Stadt Hagen werden die Stadt Hohenlimburg und die Gemeinden Berchum und Garenfeld - mit Ausnahme der in Absatz 4 Nr. 1 genannten Gebietsteile…
Die Gemeinden Beverungen, Borgentreich, Brakel, Bad Driburg, Höxter, Marienmünster, Nieheim, Steinheim, Warburg und Willebadessen werden zu einem neuen Kreis…
Die Gemeinden Benninghausen, Bökenförde - mit Ausnahme der in § 48 Abs. 2 Nr. 1 genannten Flurstücke -, Cappel bei Lippstadt, Dedinghausen, Eickelborn - mit…
In die Stadt Sundern (Sauerland) werden eingegliedert:
In die Stadt Bocholt werden die Gemeinden Barlo, Biemenhorst, Hemden, Holtwick, Liedern, Lowick, Mussum, Spork, Stenern und Suderwick eingegliedert.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.