Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SBBFestV 2014
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