Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) Vom 10. Februar 2010*
Der Landesausschuss für Weiterbildung hat die Aufgabe, bei der Verwirklichung dieses Gesetzes sowie des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) im Sinne des § 19 SWFG mitzuwirken.
§ 10 SBFG
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