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Der Landesausschuss für Weiterbildung besteht aus 18 ordentlichen Mitgliedern und 18 stellvertretenden Mitgliedern.
Ihm gehören je zu gleichen Teilen an Auf Vorschlag der Landesorganisationen werden die Vertreter und Vertreterinnen der anerkannten Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung durch das Ministerium für Bildung und Kultur, die Vertreter und Vertreterinnen der anerkannten Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr berufen. Die Sachverständigen werden durch das Ministerium für Bildung und Kultur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr berufen. Die Berufung erfolgt jeweils für die Dauer von vier Jahren.
Vertreter und Vertreterinnen der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung;
Vertreter und Vertreterinnen der Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung;
Sachverständige, die nicht Vertreter oder Vertreterinnen der Einrichtungen der Weiterbildung sind.
Der Landesausschuss für Weiterbildung wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Landesausschuss für Weiterbildung gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr bedarf. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich. Abschnitt 5 Beurlaubung