§ 4 Abs. 1 BwKoopGKooperationsgesetz der Bundeswehr
Die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit von Soldatinnen und Soldaten, die einer Dienststelle oder Einrichtung angehören, für die die §§ 60 bis 63 des…
§ 62 Abs. 4 SBGWahl und Rechtsstellung der Soldatenvertreterinnen und Soldatenvertreter
Soldatinnen und Soldaten, die im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts im Ausland Dienst leisten, sind zur Wahl des Personalrats ihrer Auslandsvertretung…
§ 4 Abs. 3 Nr. 2 SBGWählergruppen und Wahlbereiche
in Dienststellen oder Einrichtungen außerhalb der Streitkräfte, zu denen Soldatinnen und Soldaten kommandiert oder unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge…
§ 26 Abs. 3 SBGWVWahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Ist die wahlberechtigte Vertrauensperson eines Wahlbereichs zum maßgeblichen Zeitpunkt für eine besondere Verwendung im Ausland in einen anderen Truppenteil…
§ 43 Abs. 3 SBGWVWahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Ist die wahlberechtigte Vertrauensperson eines Wahlbereichs zum maßgeblichen Zeitpunkt für eine besondere Verwendung im Ausland in einen anderen Truppenteil…