§ 52 Abs. 2 SBGWVBekanntgabe des Wahlergebnisses
Die Angaben nach Absatz 1 werden in einem internen elektronischen Informationssystem der Bundeswehr veröffentlicht. Das Wahlergebnis gilt als an dem Tag bekannt…
§ 3 Abs. 3 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Er stellt unverzüglich nach Abschluss der Wahl das Wahlergebnis durch öffentliche…
§ 53 Abs. 1 Nr. 14 SBGWVWahlunterlagen
der Vermerk über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
§ 18 Abs. 1 SBGWVBekanntgabe des Wahlergebnisses
Der Wahlvorstand gibt das Ergebnis der Wahl unverzüglich durch einen zweiwöchigen Aushang der Wahlniederschrift an der Stelle bekannt, an der auch das…
§ 12 Abs. 1 ZDVWahlV 2Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
Der Wahlvorstand gibt die Namen des Vertrauensmannes und der Stellvertreter unverzüglich durch dreiwöchigen Aushang, bei Lehrgängen für die Dauer des Lehrgangs,…