§ 3 ZDVWahlV 2Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
Der Wahlvorstand legt im Einvernehmen mit der Leitung der Dienststelle, bei Lehrgängen im Einvernehmen mit der Leitung des Lehrgangs Ort und Zeit der…
§ 3 Abs. 2 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Die zuständigen Disziplinarvorgesetzten bestellen spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit der Vertrauensperson auf deren Vorschlag drei Wahlberechtigte…
§ 51 Abs. 1 BPersVWOWahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Der Personalrat bestellt spätestens drei Wochen vor dem Ablauf der Amtszeit der Vertrauensperson der lokal Beschäftigten drei lokal Beschäftigte als…
§ 41 Abs. 1 SBGSoldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Die Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse im Sinne des § 39 Absatz 1 werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.…
§ 23 Abs. 1 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll spätestens nach acht Wochen stattfinden. Kommt der Wahlvorstand dieser Verpflichtung nicht…