Art. 3 SN-2933Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksbescheid
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 1. Juni 1999…
Art. 2 SN-1752Gesetz zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 19. Dezember 1991…
Art. 3 SN-2940Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung
Dieses Gesetzt tritt am 1. Januar 1998 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 12. Dezember 1997 Der…