Art. 1 Abs. 1 32003R1435Eine Genossenschaft kann im Gebiet der Gemeinschaft in der Form der Europäischen Genossenschaft (SCE) unter den Voraussetzungen und in der Weise gegründet…
§ 15 Abs. 2 SCEAGZahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
Auf die Zusammensetzung des Aufsichtsorgans sind § 96 Absatz 4 sowie die §§ 97 bis 99 und 104 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden, wobei auch der…
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SCEAGAusschlagung durch einzelne Mitglieder
erscheint und gegen den Verschmelzungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll erklärt oder
§ 31 SCEAGSektor- und Sektionsversammlungen
Die Satzung der Europäischen Genossenschaft kann im Rahmen des Artikels 63 der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 eine Sektor- oder Sektionsversammlung vorsehen. §…