SchAnpG 2 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 10 SchAnpG 2InkrafttretenZweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard Art 9Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Art 9