Art 65 Nr. 5 ScheckGob ein Scheck gekreuzt oder mit dem Vermerk "nur zur Verrechnung" oder mit einem gleichbedeutenden Vermerk versehen werden kann und welches die Wirkungen der…
Art 6 Abs. 2 ScheckGDer Scheck kann für Rechnung eines Dritten gezogen werden.
Art. 3 Buchst. g Ziff. ii 32015L2366RICHTLINIE (EU) 2015/2366 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
ein dem unter Ziffer i genannten Scheck vergleichbarer Papierscheck nach dem Recht der Mitgliedstaaten, die nicht Vertragspartei des Genfer Abkommens vom 19.…
§ 2 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
ein Scheck in Papierform im Sinne des Scheckgesetzes oder ein vergleichbarer Scheck in Papierform nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates oder eines…