Erwägungsgrund 3 32015L2366
Die Richtlinie 2007/64/EG wurde im Dezember 2007 auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags vom Dezember 2005 angenommen. Seitdem hat der Markt für Massenzahlungsverkehr bedeutende technische Innovationen erfahren, die mit einem raschen zahlenmäßigen Wachstum der elektronischen und mobilen Zahlungen und mit dem Aufkommen neuer Arten von Zahlungsdiensten am Markt einhergingen, die eine Herausforderung für den derzeit geltenden Rahmen darstellen.