Art 6 Abs. 2 WGWechselgesetz
Ist die Wechselsumme mehrmals in Buchstaben oder mehrmals in Ziffern angegeben, so gilt bei Abweichungen die geringste Summe.
Art 36 Abs. 4 ScheckGLautet der Scheck auf eine Geldsorte, die im Land der Ausstellung dieselbe Bezeichnung, aber einen anderen Wert hat als in dem der Zahlung, so wird vermutet,…
§ 8 Abs. 1 SächsHintGSächsisches Hinterlegungsgesetz
Geldbeträge sind in Ziffern und in Buchstaben anzugeben.
Art 28 Abs. 1 ScheckGDer Scheck ist bei Sicht zahlbar. Jede gegenteilige Angabe gilt als nicht geschrieben.
Art 49 ScheckGSchecks, die nicht auf den Inhaber gestellt sind und in einem anderen Lande als dem der Ausstellung oder in einem überseeischen Gebiet des Landes der…