Anlage SchfAusbV
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 46, S. 10 - 20)
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Anwenden von schornsteinfegerrechtlichen Regelungen sowie sonstigen einschlägigen Regelungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) 6 22kundenorientiertes Planen und Durchführen von Aufträgen (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) 6 23brandschutztechnisches Beurteilen, baurechtliches Beurteilen sowie energetisches Beurteilen von Baustoffen, von Bauteilen sowie von Bauwerkskonstruktionen (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) 4 24brandschutztechnisches Beurteilen, baurechtliches Beurteilen sowie energetisches Beurteilen von baulichen Anlagen sowie von technischen Anlagen sowie Systemen (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) 4 25Überwachen der Betriebssicherheit sowie der Brandsicherheit von technischen Anlagen sowie Systemen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) 4 126Prüfen und Bewerten von Energieträgern sowie Gefahr- und Hilfsstoffen (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) 4 4 7Überprüfen sowie Reinigen oder Kehren von Abgasanlagen, von Abgassystemen, von Wärmeerzeugungsanlagen sowie von Energieerzeugungsanlagen (§ 5 Absatz 2 Nummer 7) 108Überprüfen und Reinigen von Lüftungssystemen sowie von Dunstabzugssystemen (§ 5 Absatz 2 Nummer 8) 4 69Feststellen, Beurteilen und Dokumentieren der Energieeffizienz sowie der Umwelt- und Klimaeinwirkungen von Wärmeerzeugungsanlagen sowie von Energieerzeugungsanlagen (§ 5 Absatz 2 Nummer 9) 6 810Prüfen der Steuerungstechnik, der Regelungstechnik sowie der Sicherheitstechnik von technischen Anlagen sowie Systemen sowie Optimieren von Einstellungen (§ 5 Absatz 2 Nummer 10) 4 611Feststellen, Beurteilen sowie Dokumentieren von Mängeln sowie von Funktionsstörungen an technischen Anlagen sowie Systemen sowie baulichen Anlagen; Feststellen, Beurteilen sowie Dokumentieren von unsachgemäßem Nutzungsverhalten; Einleiten notwendiger Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr (§ 5 Absatz 2 Nummer 11) 4 612Durchführen von Maßnahmen zur Optimierung der Betriebssicherheit sowie der Brandsicherheit, der Raumluftqualität sowie der Energieeffizienz (§ 5 Absatz 2 Nummer 12) 613Planen sowie Umsetzen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes in Gebäuden (§ 5 Absatz 2 Nummer 13) 4 6 14Beurteilen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (§ 5 Absatz 2 Nummer 14) 4 815Beraten von Kundinnen und Kunden (§ 5 Absatz 2 Nummer 15) 2 616Kommunizieren mit und Informieren von Kundinnen und Kunden (§ 5 Absatz 2 Nummer 16) 4 417Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Absatz 2 Nummer 17) 2 4
Abgrenzungen zwischen hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und freien Dienstleistungen der Schornsteinfegerbetriebe anhand der schornsteinfegerrechtlichen Regelungen darstellen
schornsteinfegerrechtliche Regelungen anwenden
Verordnungen über Kehr- und Überprüfungsarbeiten anwenden
sonstige einschlägige Regelungen, insbesondere aus den Bereichen des Immissionsschutzrechts, des Klima- und Umweltschutzes, der Energieeinsparung, der Raumluftqualität, des Brandschutzes und des Baurechts, anwenden
Regelungen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz anwenden
Inhalte und Vorgaben aus Bescheiden über technische Anlagen sowie Systeme anwenden und Nachweise erstellen
kehrbezirksrelevante Verwaltungsunterlagen anwenden und, soweit keine höhere Qualifikation erforderlich ist, erstellen
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe, des Arbeitsschutzes, technischer Unterlagen und von Kundenwünschen sowie terminlichen Vorgaben nach den anerkannten Regeln der Technik planen und vorbereiten
Arbeitsabläufe unter Beachtung von betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sowie betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere Personal- und Werkzeugeinsatz sowie Zeit- und Materialaufwand, planen und vorbereiten
Prüf-, Mess- und Kehrgeräte, Arbeitsmittel, Werkzeuge und ähnliche Einrichtungen, auch unter Aspekten der Langlebigkeit und Reparierbarkeit, auswählen, deren Funktionsfähigkeit prüfen, diese instand halten, vorbereiten und handhaben
technische Unterlagen, insbesondere Belegungspläne, Dachskizzen und sonstige Skizzen, erstellen, anwenden und bewerten
Herstellerunterlagen, insbesondere Einbau- und Bedienungsanleitungen, Handbücher und Wartungsempfehlungen, anwenden
Gefährdungsbeurteilungen beachten sowie Einrichtungen der Arbeitssicherheit prüfen, beurteilen und nutzen
Soll- und Ist-Werte von technischen Anlagen sowie Systemen sowie baulichen Anlagen erfassen und bewerten
betriebs- und branchenspezifische Software sowie Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, digitale Endgeräte verwenden
Auftragsbearbeitung mit vor- und nachgelagerten Gewerken und weiteren Beteiligten sowie Kundinnen und Kunden abstimmen und dokumentieren
Baustoffe, Bauteile und Bauwerkskonstruktionen hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ihrer Ökobilanz, ihres Anwendungsbereichs und ihrer Einsatzmöglichkeiten brandschutzrechtlich beurteilen, insbesondere hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsklassen, Sicherheitsabstände und Brandschutzklassen
Baustoffe, Bauteile und Bauwerkskonstruktionen hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ihres Anwendungsbereichs und ihrer Einsatzmöglichkeiten baurechtlich im Hinblick auf Brandschutz, Betriebssicherheit und Energieeffizienz beurteilen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zulässigkeit, Verwendbarkeit, Beständigkeit, Nachhaltigkeit und Standsicherheit
Baustoffe, Bauteile und Bauwerkskonstruktionen hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ihres Anwendungsbereichs und ihrer Einsatzmöglichkeiten energetisch beurteilen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zulässigkeit, Nachhaltigkeit und Wärmeleitfähigkeit
bauphysikalische Berechnungen durchführen
Gebäudehüllen unter Berücksichtigung der einschlägigen Gebäudeklassen brandschutz- und baurechtlich sowie energetisch beurteilen
bauliche Anlagen unter Berücksichtigung ihres Aufbaus, ihrer Aufstellung, Einsatzmöglichkeiten und Funktion brandschutz- und baurechtlich sowie energetisch beurteilen
technische Anlagen sowie Systeme unter Berücksichtigung ihres Aufbaus, ihrer Funktion, ihrer Aufstellung, ihres Energieträgers und ihrer Einsatzmöglichkeiten brandschutz- und baurechtlich sowie energetisch beurteilen
Beurteilungsergebnisse dokumentieren und hierbei insbesondere Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Gebäudehüllen, baulichen Anlagen sowie technischen Anlagen sowie Systemen feststellen
bauliche Anlagen sowie technische Anlagen sowie Systeme hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ihres Anwendungsbereichs und ihrer Einsatzmöglichkeiten energetisch beurteilen, insbesondere hinsichtlich ihrer Zulässigkeit, Nachhaltigkeit und Wärmeleitfähigkeit
Einsatzmöglichkeiten von unterschiedlichen Abgasanlagen, Abgassystemen und Zusatzeinrichtungen beurteilen
Einbau- und Montagefehler erkennen und Lösungsmöglichkeiten ermitteln
Funktions- und Gebrauchsfähigkeit von Lüftungsanlagen zur Verbrennungsluftversorgung, insbesondere durch Berechnungen, feststellen und dabei Einflussfaktoren auf die Verbrennungsluftversorgung berücksichtigen
bei Prüfungen der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit mitwirken
bei gutachterlichen Tätigkeiten mitwirken
Ableitbedingungen für Abgase prüfen und beurteilen
bei Berechnungen von Abgasanlagen, Abgassystemen und Lüftungsanlagen mitwirken und Ergebnisse bewerten
Einflussfaktoren, insbesondere Aufstellbedingungen und Zusatzeinrichtungen, für den sicheren Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen sowie Energieerzeugungsanlagen beurteilen
Verfahren der Prüfung der Verbrennungsluftversorgung, insbesondere messtechnische Überprüfungen, durchführen
Nachweise zur Sicherstellung der Verbrennungsluftversorgung erstellen
Berechnungen, insbesondere in den Bereichen der Stöchiometrie, Wärme-, Elektro- und Regelungstechnik sowie des Schallschutzes, durchführen
Energieträger ökologisch und ökonomisch beurteilen
Energieträger auf ihre Eignung, Zulässigkeit und Verwendung prüfen
technische Anlagen sowie Systeme sowie bauliche Anlagen für die Brennstofflagerung und -versorgung auf Eignung und Sicherheit beurteilen
Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Gefahr- und Werkstoffen anwenden
Verbrennungsrückstände sowie Reststoffe sortengerecht aufbewahren, umweltschonend entsorgen sowie Reststoffe der Wiederverwertung zuführen
technische Anlagen sowie Systeme sowie bauliche Anlagen für den Transport und die Speicherung von Energieträgern auf Eignung und Gebrauchsfähigkeit beurteilen
Gefährdungspotentiale bei der Verwendung von Energieträgern, Werk-, Gefahr- sowie Hilfsstoffen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufzeigen
Machbarkeit einer Umstellung von Wärmeerzeugungsanlagen sowie Energieerzeugungsanlagen auf andere Energieträger unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen sowie Aspekten der Nachhaltigkeit prüfen und bewerten
Wechsel von klimaschädlichen und gesundheitsgefährdenden Hilfs- und Werkstoffen in technischen Anlagen sowie Systemen unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte sowie rechtlicher Vorgaben prüfen und bewerten
Einrichtungen der Arbeitssicherheit überprüfen und beurteilen
Zusatzeinrichtungen im Hinblick auf Konstruktion und Funktionsweise überprüfen, reinigen, kehren und beurteilen
technische Anlagen sowie Systeme, insbesondere Abgasanlagen, Abgassysteme, Wärmeerzeugungsanlagen, Energieerzeugungsanlagen sowie Zusatzeinrichtungen, überprüfen, reinigen und kehren
unterschiedliche Prüfverfahren an Abgasanlagen sowie Abgassystemen durchführen, insbesondere Dichtheitsprüfungen sowie Kamerabefahrungen
Reinigungsverfahren an Abgasanlagen sowie Abgassystemen durchführen, insbesondere staubfreie sowie besondere Reinigungsverfahren
Prüf- und Reinigungsverfahren an Wärmeerzeugungsanlagen sowie Energieerzeugungsanlagen durchführen, insbesondere an Einzelraumfeuerungsanlagen, Heizungsanlagen sowie Prozessfeuerungsanlagen
Messungen zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit durchführen
Verbrennungsluftversorgung überprüfen und Verbrennungslufteinrichtungen reinigen
Prüf- und Messergebnisse ermitteln, beurteilen und dokumentieren, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
Zusatzeinrichtungen im Hinblick auf ihre Funktionsweise überprüfen, Eignung der Konstruktion beurteilen sowie Zusatzeinrichtungen reinigen
Lüftungssysteme sowie Dunstabzugssysteme zur Optimierung der Raumluftqualität sowie zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit überprüfen sowie reinigen
Lüftungskonzepte für ein Gebäude zur Sicherstellung der Raumluftqualität sowie zum Feuchteschutz bewerten und bei der Erstellung mitwirken
Sicherheitseinrichtungen überprüfen und beurteilen
Messungen zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie zur Optimierung der Raumluftqualität durchführen
Prüf- und Messergebnisse ermitteln, beurteilen und dokumentieren, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
Ist-Zustände nach Vorgaben und Intervallen prüfen
Messungen nach immissionsschutzrechtlichen Vorgaben durchführen
Messungen und Prüfungen nach anerkannten Regeln der Technik durchführen
Abweichungen von Soll-Zuständen feststellen
energetische Inspektionen an Wärmeerzeugungsanlagen sowie Energieerzeugungsanlagen, insbesondere an Heizungsanlagen und Wärmepumpen, durchführen
Wärmebedarf und Heizlast ermitteln
Komponenten der Wärmeverteilung und -übergabe beurteilen
ordnungsgemäße Durchführung des hydraulischen Abgleichs prüfen und Berechnungen durchführen
Kohlendioxid- und Schadstoffbilanzierung erstellen
Emissionsausstoß berechnen und dessen Auswirkungen auf Umwelt und Klima beurteilen
Möglichkeiten der Energieeffizienzsteigerung aufzeigen
Arbeitsvorgänge und Ergebnisse dokumentieren
Kundenbedarf unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der technischen Möglichkeiten der technischen Anlagen sowie Systeme ermitteln
Ist-Zustände nach Vorgaben und Intervallen prüfen, Abweichungen von Soll-Zuständen feststellen
betriebs- und brandsicherheitsrelevante Sicherheitseinrichtungen oder -vorrichtungen auf Funktions- und Gebrauchsfähigkeit prüfen
Wärmeverteilung auf Funktionsfähigkeit und Energieeffizienz prüfen
Messdaten und Betriebszustände, insbesondere digital, erfassen und auswerten
Optimierungspotenziale hinsichtlich der Energieeffizienz, der Betriebs- und Brandsicherheit, des Gesundheitsschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit ermitteln und beurteilen
Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik inspizieren, Einstellwerte auf Nutzerebene ohne Instandhaltungseingriffe optimieren sowie bei fehlenden, mangelhaften oder defekten Komponenten weitere Maßnahmen einleiten
Arbeitsvorgänge und Ergebnisse dokumentieren
Mängel an Einrichtungen der Arbeitssicherheit feststellen und dokumentieren
Mängel, Funktionsstörungen und Störgrößen beim Überprüfen, Reinigen und Messen unter Berücksichtigung der Eigenschaften von Baustoffen, Werkstoffen und Bauteilen sowie deren Be- und Verarbeitung feststellen und dokumentieren
Gefährdungspotenziale erkennen und beurteilen sowie notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten
Ursachen von Belästigungen ausgehend von Wärmeerzeugungsanlagen, Energieerzeugungsanlagen, Lüftungssystemen, Dunstabzugssystemen sowie sonstigen Einrichtungen erkennen, dokumentieren sowie deren Beseitigung einleiten
Veränderungen und Abweichungen an technischen Anlagen sowie Systemen, insbesondere durch verändertes Nutzerverhalten, Verschleiß und Austausche einzelner Bestandteile oder angrenzender Bauteile, erkennen und bewerten
Präventivmaßnahmen aufzeigen
Mängel, Funktionsstörungen und Störgrößen an technischen Anlagen sowie Systemen sowie an Gebäuden feststellen
defekte und fehlerhafte frei zugängliche Komponenten der Abgasführung und der Luftführung, insbesondere Revisionsöffnungen, Mündungsabschlüsse sowie Zusatzeinrichtungen, zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit sowie zur Optimierung von technischen Anlagen sowie Systemen tauschen sowie fehlende Komponenten ergänzen
defekte und fehlerhafte Komponenten außerhalb von technischen Anlagen sowie Systemen zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes, der Raumluftqualität sowie der Energieeinsparung tauschen und fehlende Komponenten ergänzen
durchgeführte Arbeiten dokumentieren
anlagentechnischen Brandschutz planen und insbesondere durch die Montage von Rauch-, Hitze- und Kohlenmonoxidwarnmeldern sowie durch die Prüfung des Einsatzes und der Funktionsfähigkeit von Brandschutzklappen anwenden
bei Brandverhütungsschauen mitwirken
die vor Ort einschlägigen Vorschriften des Brandschutzes anhand der jeweiligen Gegebenheiten ermitteln und dabei Brandschutznachweise berücksichtigen
abwehrenden Brandschutz planen und anwenden, insbesondere Lösch- und Rettungsgeräte prüfen
vorbeugenden Brandschutz planen und anwenden, insbesondere Flucht- und Rettungswege prüfen und Durchdringungen einzelner Leitungen durch Brandabschnitte oder einzelne Bauteile prüfen und beurteilen
organisatorischen Brandschutz planen und anwenden, insbesondere Brandrisiken beurteilen
Entscheidungshilfen zur Optimierung der Brandsicherheit erstellen sowie bei der Koordinierung und Überwachung von Umsetzungsmaßnahmen mitwirken
Nutzerverhalten von Kundinnen und Kunden und energetisch relevante Parameter ermitteln und Kundenwünsche berücksichtigen
Optimierungspotenziale an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und dem Nutzer- sowie Betreiberverhalten darstellen
Energieeffizienz von technischen Anlagen sowie Systemen sowie von Gebäuden anhand von Messungen, Berechnungen und Prüfungen feststellen und die Ergebnisse beurteilen
Sanierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und Fördermöglichkeiten sowie der Realisierbarkeit, CO2-Reduzierung und Nachhaltigkeit ermitteln
Wechselwirkungen von energetischen und baulichen Maßnahmen im Hinblick auf Sicherheit und Nachhaltigkeit bewerten
bei der Erstellung von Maßnahmeplänen und beim Einholen von Angeboten mitwirken
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an technischen Anlagen sowie Systemen sowie an Gebäuden, insbesondere unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung von Kundenbedarfen, einleiten
Maßnahmen, insbesondere durch Luftdichtigkeitsmessungen, Thermografieaufnahmen sowie Materialprüfungen, begleiten und Ergebnisse überprüfen
durchgeführte Maßnahmen im Hinblick auf die Energieeffizienz, Emissionsminderung, CO2-Einsparung, Nachhaltigkeit und Sicherheit beurteilen
Übergabe- und Abschlussprotokolle, insbesondere digital, erstellen
Abgrenzung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben und freier Dienstleistungen unter Beachtung der gebotenen Neutralität erläutern
gesetzliche Vorgaben, deren Ziele und die eigenen Aufgaben erläutern
Realisierbarkeit von Kundenbedarfen abschätzen und auf rechtliche Vorgaben hin prüfen
Kundinnen und Kunden Kehr-, Prüf- und Messintervalle erläutern
Kundinnen und Kunden über Lagerung, Eignung und Verwendung von festen Brennstoffen für den Betrieb von Feuerstätten beraten
Kundinnen und Kunden zum Einsatz nachhaltiger Wärmeerzeugungsanlagen, Energieerzeugungsanlagen sowie zu heizungs- und lüftungstechnischen Fragen technologieoffen und unabhängig mündlich beraten
Kundinnen und Kunden über Fördermöglichkeiten beraten
Mängel, Funktionsstörungen und Störgrößen an technischen Anlagen sowie Systemen sowie an Gebäuden Kundinnen und Kunden erläutern
Kundinnen und Kunden über den Einfluss des Nutzerverhaltens auf die Betriebs- und Brandsicherheit, Raumluftqualität, den Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz sowie auf die Energieeffizienz beraten
Kundinnen und Kunden zu Aspekten des Arbeitsschutzes beraten
Kundinnen und Kunden zum Zweck der Betriebs- und Brandsicherheit, der Raumluftqualität, des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Energieeffizienz mündlich beraten
Kundinnen und Kunden zu Lösungsmöglichkeiten zur Optimierung der Betriebs- und Brandsicherheit, der Raumluftqualität, des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Energieeffizienz sowie der Ressourcenschonung unter Berücksichtigung von ökonomischen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten mündlich beraten
Kundinnen und Kunden über Lagerung, Eignung und Verwendung von anderen Energieträgern, erneuerbaren Energien sowie Gefahr- und Hilfsstoffen beraten
Beratungsergebnisse dokumentieren und Kundinnen und Kunden erläutern
Kundenwünsche ermitteln, auf fachliche Umsetzbarkeit und rechtliche Vorgaben prüfen, mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
Konfliktpotenziale erkennen, situationsgerecht reagieren, Lösungen oder Handlungsalternativen erarbeiten und kommunizieren
auftragsbezogene Daten erstellen, auswerten und dokumentieren
Informationen für Kundinnen und Kunden auswerten und erläutern
Gespräche mit Kundinnen und Kunden und weiteren Beteiligten führen und dabei kulturelle Besonderheiten und Verhaltensregeln berücksichtigen
fremdsprachliche Fachbegriffe verwenden und erläutern
Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, erteilen
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Team, mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Gewerke sowie von Institutionen, Behörden und zuständigen Stellen situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Maßnahmen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und Kundenbindung durchführen und durch eigenes Verhalten zum Betriebserfolg beitragen
Kundenbeanstandungen und -beschwerden entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
Abweichungen von gesetzlichen Anforderungen und deren Folgen situationsgerecht und verständlich kommunizieren
Verkaufsgespräche kundenorientiert und unter Berücksichtigung der Unternehmensziele planen, durchführen und nachbereiten
Waren und Dienstleistungen unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte anbieten sowie hierzu unverbindliche Kostenabschätzungen abgeben
Bedeutung unterschiedlicher Qualitätssicherungs- und Zertifizierungssysteme erläutern
Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dokumentieren
Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Qualitätskriterien einhalten und die Einhaltung nach einzelnen Arbeitsschritten überprüfen
Produktqualität prüfen und beurteilen
Prüfverfahren sowie Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
Arbeitsergebnisse auf Qualität und Plausibilität prüfen, Abweichungen, Fehler und Qualitätsmängel und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen und diese dokumentieren
fertiggestellte Arbeiten an Kunden übergeben
Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt B: Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Zuordnung12341Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) 2Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) während der gesamten Ausbildung 3Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 5 Absatz 3 Nummer 3) 4digitalisierte Arbeitswelt (§ 5 Absatz 3 Nummer 4)
den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren