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Zu den notwendigen Schülerfahrkosten gehören die Fahrkosten für eine Begleitperson, wenn die Notwendigkeit der Begleitung bei Schülerinnen oder Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 nachgewiesen ist. Dies gilt auch für die Wegstrecken, die die Begleitperson allein zurückzulegen hat (Leerfahrten). Dritter Abschnitt Wirtschaftlichste Beförderung
Voraussetzungen, bei denen Fahrkosten für eine Begleitperson notwendig entstehen,
Bei Schülern der Förderschule gehören zu den notwendigen Beförderungskosten auch die Kosten der Beförderung einer Begleitperson, soweit die Schüler der…
Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder unwirtschaftlicher als die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder ist die…
Bei Beförderung mit einem Privatfahrzeug sind Schülerfahrkosten nur die Kosten, die durch die kürzeste verkehrsübliche Streckenführung notwendig entstehen. § 13…
Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.
In den Fällen des Absatzes 2 Nummern 1 und 4 und des Absatzes 3 sind in der Regel die nachgewiesenen Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse regelmäßig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.