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Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.
Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschulen.
Soweit bei überwiegendem wöchentlichem Vor- und Nachmittagsunterricht ein zweites Zurücklegen des Schulwegs aus schulischen Gründen notwendig ist und insgesamt die Entfernungen des Absatzes 2 überschritten werden, entstehen Fahrkosten notwendig für einen Schulweg.
die Entfernungen und die sonstigen Umstände, bei denen Fahrkosten notwendig entstehen,
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne von § 97…
Bei Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schülerfahrkosten nur die Kosten, die nach dem genehmigten Beförderungsentgelt unter Berücksichtigung…
Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste Beförderung von Schülerinnen und Schülern notwendig entstehen.
Zu den notwendigen Schülerfahrkosten gehören die Fahrkosten für eine Begleitperson, wenn die Notwendigkeit der Begleitung bei Schülerinnen oder Schülern mit…
Ist die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder unwirtschaftlicher als die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs oder ist die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.