§ 4 Abs. 3 Nr. 1 SchHaltHygVAnforderungen an die Freilandhaltung
eine Freilandhaltung nicht so betrieben wird, dass die sich aus Anlage 4 Abschnitt II und III oder bei Betrieben nach Absatz 2 die sich aus Anlage 5 Abschnitt…
§ 3 Abs. 1 SchHaltHygVAnforderungen an die Stallhaltung und an die Auslaufhaltung
Tierhalter haben die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 1 zu halten, soweit die Schweine nicht in Freilandhaltung gehalten werden.
§ 11 Nr. 2 SchHaltHygVAnordnungsbefugnis
das Halten von Schweinen oder das Verbringen von Schweinen aus dem Betrieb beschränken, soweit die Schweine nicht nach dem für die jeweilige Schweinehaltung in…
§ 2 Nr. 10 SchHaltHygVBegriffsbestimmungen
Freilandhaltung:Haltung von Schweinen im Freien ohne feste Stallgebäude lediglich mit Schutzeinrichtungen;