§ 3 Abs. 1 EinglSchiedsVO SNEingliederungshilfe-Schiedsstellenverordnung
Die Bestellung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters wird wirksam, sobald diese ihre Bereitschaft zur Amtsübernahme der Geschäftsstelle schriftlich oder…
§ 3 Abs. 1 SächsSozSchiedsVOSächsische Sozialhilfe-Schiedsstellenverordnung
Die Bestellung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters wird wirksam, sobald diese ihre Bereitschaft zur Amtsübernahme der Geschäftsstelle schriftlich oder…
§ 2 Abs. 3 SächsPflBSchiedVOSächsische Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sowie die weiteren Mitglieder der Schiedsstelle und deren Stellvertreter müssen ihre Bereitschaft zur Amtsübernahme vor…
§ 3 Abs. 1 SchiedKrPflV SNVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze
Die Bestellung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters wird wirksam, sobald sie sich gegenüber dem Staatsministerium für Soziales zur Amtsübernahme bereit…
§ 3 Abs. 2 SGB8SchiedsV SL 2019Verordnung über die Schiedsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe Vom 13. Mai 2019
Die oder der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende gelten als bestellt, sobald sie sich gegenüber der Geschäftsstelle der Schiedsstelle schriftlich oder…