§ 5 Abs. 3 LSchiedVO SNLandesschiedsstellenverordnung
Der Vorsitzende, die Mitglieder und ihre Stellvertreter können ihr Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle niederlegen. Die Niederlegung…
§ 7 Abs. 1 SGBXI§76SchiedsV SL 2017Verordnung über die Errichtung und das Verfahren einer Schiedsstelle nach § 76 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB XI) Vom 21. Februar 2017*
Mitglieder der Schiedsstelle und deren Stellvertretungen können ihr Amt durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber den beteiligten…
§ 6 Abs. 3 SächsSozSchiedsVOSächsische Sozialhilfe-Schiedsstellenverordnung
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter können durch Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form gegenüber der Geschäftsstelle ihr Amt niederlegen.
§ 6 Abs. 3 EinglSchiedsVO SNEingliederungshilfe-Schiedsstellenverordnung
Die Mitglieder und ihre Stellvertreter können jederzeit durch Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form gegenüber der Geschäftsstelle ihr Amt…
§ 7 Abs. 1 SGB9§133SchiedsV SLVerordnung über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schiedsstellenverordnung - SGB IX) Vom 12. Dezember 2017
Mitglieder der Schiedsstelle und deren Stellvertretungen können ihr Amt durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber den beteiligten…