Art. 1 Abs. 3 SN-17152Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjugendhilfegesetzes
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 78g des Achten Buches Sozialgesetzbuch wird beim Landesjugendamt eingerichtet.“
§ 1 Abs. 2 EinglSchiedsVO SNEingliederungshilfe-Schiedsstellenverordnung
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle wird beim Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingerichtet. Der Vorsitzende leitet die…
§ 8 Abs. 1 PflBG§36SchiedsV SLVerordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung) Vom 25. Juni 2019
Die Geschäfte der Schiedsstelle werden durch eine Geschäftsstelle geführt. Die beteiligten Organisationen legen gemeinsam den Sitz der Geschäftsstelle für die…