§ 8 Abs. 1 KHZVV NRWVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und Verfahren auf dem Gebiet des Krankenhauswesens
Die von den beteiligten Organisationen bestellten Mitglieder der Schiedsstelle und ihre Stellvertretungen haben Anspruch auf Erstattung ihrer baren Auslagen und…
§ 14 Abs. 3 SchV NRWVerordnung über die Schiedsstellen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe -
Die übrigen Mitglieder der Schiedsstelle haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten, notwendigen Auslagen und auf eine Entschädigung für Zeitaufwand durch…
§ 15 Abs. 2 SchiedJugVO SNVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe
Die weiteren Mitglieder der Schiedsstelle oder im Vertretungsfall deren Stellvertreter erhalten Reisekosten sowie Ersatz für sonstige Barauslagen und…
§ 14 Abs. 3 SchV-SGB VIII- NRWVerordnung über die Schiedsstellen nach § 78 g SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe -
Die übrigen Mitglieder der Schiedsstelle haben Anspruch auf Erstattung ihrer Reisekosten, ihrer notwendigen Auslagen und auf eine Entschädigung für Zeitaufwand…
§ 9 Abs. 2 SchStVVerordnung über die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelabrechnung
Die Mitglieder der Schiedsstelle oder ihre Stellvertreter haben Anspruch auf Erstattung ihrer baren Auslagen und auf Entschädigung für den Zeitaufwand nach den…