§ 25 Abs. 2 Nr. 1 SN-4247Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz
die Partei einen gesetzlichen Vertreter hat; Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder können einander mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten;
§ 10 Abs. 3 LuftSchlichtVVerordnung nach § 57c des Luftverkehrsgesetzes zur Schlichtung im Luftverkehr
Die Beteiligten können sich im Verfahren vertreten lassen. Auf Verlangen der Schlichtungsstelle ist eine schriftliche Vollmacht einzureichen. Die Beteiligten…
§ 4 Abs. 4 SchlichtVVerordnung zur Regelung der Schlichtungsstelle nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsverordnung - SchlichtV) Vom 1. Oktober 2020
Jede Partei kann sich durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen Bevollmächtigten vertreten lassen.
§ 4 Abs. 5 PostSchliVVerordnung zur Regelung des Verfahrens der außergerichtlichen Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Jede Partei kann sich durch einen Rechtsanwalt oder durch eine andere Person, soweit diese nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Erbringung…
§ 21 Abs. 1 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Die Parteien haben in dem anberaumten Termin persönlich zu erscheinen; ihre Vertretung durch Bevollmächtigte ist unzulässig. Handelsgesellschaften sowie…