§ 23 Abs. 2 Nr. k) SchKiSpVKontrollen über die Einhaltung der Richtpreise und der Rechtsvorschriften für die Kalkulation der Schüler- und Kinderspeisung.
§ 13 Nr. f) SchKiSpVdie Sicherung der Anleitung und Kontrolle der Betriebe und Einrichtungen, die Aufgaben der Schüler- und Kinderspeisung durchführen, unabhängig von ihrer…
§ 14 Abs. 1 SchKiSpVDer Minister für Volksbildung ist verantwortlich für die Durchsetzung der von den Einrichtungen der Volksbildung wahrzunehmenden Aufgaben auf dem Gebiet der…
§ 24 Abs. 3 SchKiSpVDie Räte der Städte und Gemeinden organisieren die staatliche und gesellschaftliche Kontrolle über die qualitätsgerechte Durchführung der Schüler- und…
§ 12 Abs. 1 SchKiSpVDie Durchführung der Schüler- und Kinderspeisung wird durch die örtlichen Räte geleitet. Sie sichern die Durchführung durch staatliche Planauflagen,…