§ 28 Abs. 6 SGB 2Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für Für Schülerinnen und Schüler gilt dies…
§ 34 Abs. 6 SGB 12Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für Für Schülerinnen und Schüler gilt dies…
§ 14 Abs. 2 Nr. a) SchKiSpVAnleitung der Leiter der Einrichtungen der Volksbildung bei der Realisierung gemäß den im § 3 festgelegten Aufgaben zur vorrangigen Teilnahme an der Schüler-…
§ 3 Abs. 6 Nr. - SchKiSpVDBest 1Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
Jeder Schüler muß auf Wunsch nach Krankheit oder anderem begründeten Fehlen bzw. Zuzug sofort und ohne Vorauszahlung wieder an der Schülerspeisung teilnehmen…
Anlage 1 Nr. 1 Buchst. - SchKiSpVDBest 1Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
für jeden Schüler ist zu gewährleisten, daß er bei Eintöpfen und Beilagen Nachschlag erhalten kann,