§ 12 Abs. 3 SchKiSpVEs ist eine hohe Qualität der Schüler- und Kinderspeisung zu gewährleisten. Alle Maßnahmen zur Veränderung von Unterstellungsverhältnissen, Übertragung von…
§ 13 Nr. a) SchKiSpVdie Erarbeitung der versorgungspolitischen Zielstellung zur Entwicklung der Schüler- und Kinderspeisung,
§ 23 Abs. 2 Nr. b) SchKiSpVdie Ausarbeitung der Zielstellung zur planmäßigen Entwicklung der Schüler- und Kinderspeisung im Territorium,
§ 25 Abs. 2 SchKiSpVDie Betriebe und Einrichtungen, die Schüler- und Kinderspeisung herstellen, sichern die betriebliche Kontrolle der Qualität der Speisen unter Einbeziehung…
§ 3 Abs. 1 SchKiSpVAuf der Grundlage der Zielstellung der Volkswirtschaftspläne sind in die planmäßige Versorgung mit Schülerspeisung bevorzugt einzubeziehen: